Rechtsprechung
OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vertragsverletzung durch Erteilung einer falschen Auskunft hinsichtlich der Zahlungsmoral eines Kunden durch einen Bankkaufmann; Zulässigkeit der Freizeichnung der Organe und leitenden Angestellten für grobe Fahrlässigkeit; Anwendbarkeit der für Allgemeine ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 676; BGB § 276; BGB § 278; BGB § 242; AGB der Banken Nr. 10
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.07.1969 - 4 O 370/67
- OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
Papierfundstellen
- NJW 1973, 1882
- VersR 1974, 395
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 11.11.1968 - VIII ZR 151/66
Sittenwidrigkeit eines Formularvertrags
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
Nach der Rechtsprechung kann als unzweifelhaft davon ausgegangen werden, daß die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen zwar nicht unbesehen auf Formularverträge anwendbar sind, daß aber mindestens längere Formularverträge derselben Inhaltskontrolle unterliegen wie allgemeine Geschäftsbedingungen (BGHZ 52, 171, 178 [BGH 09.06.1969 - VII ZR 49/67] ; BGH WM 69, 20).Auch der gelegentlich genannte Gesichtspunkt der Überforderung rechtsgeschäftlicher Verantwortungsfähigkeit (BGH WM 69, 20, 22; 70, 450)kann sich nur auf längere Formularverträge erstrecken.
- BGH, 06.07.1970 - II ZR 85/68
Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft - Haftung aus vertragsähnlichem …
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
Der Rechtssatz ist anwendbar gerade auf leitende Bankangestellte (BGH WM 70, 1021; 71, 206; 71, 817; vgl. auch Liesecke WM 70, 511).Für diese Kurzformel hat der Bundesgerichtshof bereits gesagt, daß sie die Einschränkung, die nach § 242 BGB für Nr. 10 AGB gelte, gleichfalls treffe (BGH WM 70, 1021; 71, 206).
- BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 145.70
Gewährung von Wohngeld - Familienmitglieder des Familienhaushaltes - …
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
Der Rechtssatz ist anwendbar gerade auf leitende Bankangestellte (BGH WM 70, 1021; 71, 206; 71, 817; vgl. auch Liesecke WM 70, 511).Für diese Kurzformel hat der Bundesgerichtshof bereits gesagt, daß sie die Einschränkung, die nach § 242 BGB für Nr. 10 AGB gelte, gleichfalls treffe (BGH WM 70, 1021; 71, 206).
- BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68
Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
Der in der neueren Rechtsprechung stärker herausgestellte Gesichtspunkt des Mißbrauchs der Vertragsfreiheit (BGHZ 54, 106, 109 [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68] ; wohl im Anschluß an Raiser, Karlsruher Forum 1965 S. 7) trägt dagegen weiter, zumal im Zusammenhang mit der Betonung des Gerechtigkeitsgehaltes dispositiver Normen beginnend mit BGHZ 41, 151, 154) [BGH 17.02.1964 - II ZR 98/62] , die zu einer stärkeren Bindung an das dispositive Recht führt. - BGH, 17.02.1964 - II ZR 98/62
Beweislastregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
Der in der neueren Rechtsprechung stärker herausgestellte Gesichtspunkt des Mißbrauchs der Vertragsfreiheit (BGHZ 54, 106, 109 [BGH 04.06.1970 - VII ZR 187/68] ; wohl im Anschluß an Raiser, Karlsruher Forum 1965 S. 7) trägt dagegen weiter, zumal im Zusammenhang mit der Betonung des Gerechtigkeitsgehaltes dispositiver Normen beginnend mit BGHZ 41, 151, 154) [BGH 17.02.1964 - II ZR 98/62] , die zu einer stärkeren Bindung an das dispositive Recht führt. - BGH, 18.12.1969 - VII ZR 152/67
Bereicherungsanspruch nach § 816 Abs. 2 BGB
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
Daß diese Sicherung, die nach Lage der Dinge sich nur gegenüber der Beklagten auswirken konnte, weil die Kunden von S. auf dessen Konto bei der Beklagten zahlten, nicht zum Zuge kommt, liegt zum Teil daran, daß die in der Entscheidung BGHZ 53, 139 f [BGH 18.12.1969 - VII ZR 152/67] ür einen Anspruch nach § 816 Abs. 2 genannten Voraussetzungen nicht gegeben sind; im übrigen - hinsichtlich sämtlicher Forderungen des S. gegen die Be. - scheitert der verlängerte Eigentumsvorbehalt daran, daß für die Forderungen ein vertragliches Abtretungsverbot bestand. - BGH, 19.04.1972 - VIII ZR 30/71
Kaufvertrag über einen Kombinationswarenautomaten - Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
Zutreffend werden in einer neueren Entscheidung beide Gesichtspunkte nebeneinander gestellt (BGH WM 72, 770). - BGH, 29.10.1956 - II ZR 79/55
Finanzierung eines Abzahlungsgeschäfts
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
In der Rechtsprechung hat sich hierfür noch kein einheitlicher Gesichtspunkt durchgesetzt, sondern es sind im Zuge der mit der Entscheidung BGHZ 22, 90 einsetzenden Entwicklung mehrere Ansätze hervorgetreten. - BGH, 29.09.1960 - II ZR 25/59
Freizeichnung bei Versicherungsschutz
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
In den Entscheidungen BGHZ 33, 216 und BGHZ 38, 184 wird eine Beschränkung des Unterwerfungswillens auf solche Bedingungen angenommen, mit deren Aufstellung der Vertragspartner billiger und gerechterweise rechnen kann, so daß unangemessene und überraschende Klauseln der Wirksamkeit entbehren. - BGH, 09.06.1969 - VII ZR 49/67
Geltung eines Wettbewerbsverbots für Tankstelleninhaber
Auszug aus OLG Köln, 15.05.1973 - 15 U 196/69
Nach der Rechtsprechung kann als unzweifelhaft davon ausgegangen werden, daß die Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen zwar nicht unbesehen auf Formularverträge anwendbar sind, daß aber mindestens längere Formularverträge derselben Inhaltskontrolle unterliegen wie allgemeine Geschäftsbedingungen (BGHZ 52, 171, 178 [BGH 09.06.1969 - VII ZR 49/67] ; BGH WM 69, 20). - BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69
Vertrag zur Aufstellung von Gummischutzmittelautomaten - Sittenwidrigkeit von …
- BGH, 28.04.1954 - II ZR 279/53
Freizeichnung für Bankauskünfte
- BGH, 25.10.1962 - III ZR 11/61
Enteignungsentschädigung und Allgemeines Kriegsfolgengesetz